Ok, was ich mache ist doch ein Blog

Ich habe es ja nie ganz geglaubt, und ich habe auch immer versucht, meine unregelmäßigen Seltsamkeiten in einem Wiki zu verewigen. Das ging auch eigentlich ganz gut — aber jetzt habe ich mal WordPress ausprobiert, und ich will nicht wieder weg: alle Blogtechnischen Sachen gehen damit so viel einfacher, daß ich mich lieber um die umgekehrte Problematik (also WordPress-Wiki-Integration, halbwegs einheitliches Layout,…) kümmere…

Jede Menge Einträge müssen natürlich auch noch umziehen, sonst ist’s nicht lustig.

Nutzungsbestimmungen eines Buches

Über wirres gefunden:

Nutzungsbestimmungen eines Buches

1. Das Buch aufschlagen darf im Prinzip, wer noch ein anderes Buch oder wenigstens die elektronische Ausgabe davon gekauft hat.
2. Die Erlaubnis ist eine rein freiwillige Einräumung durch den Buchhersteller.
3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.
6. Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf.
7. Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern.
8. Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden.
9. Wenn der Kunde einem Onkel erlaubt, in das Buch zu sehen, schließt sich das Buch für immer.

hier geht’s weiter

Mathias Schindler zeigt hier sehr schön die Unsinnigkeiten, die dem Nutzer oft mit den Nutzungsbedingungen („EULA“) aufgezwungen werden (nicht, daß deren Durchsetzbarkeit bisher vor einem Deutschen Gericht bestätigt worden wäre, aber fast jeder Softwarehersteller versucht es zumindest…).

Schwer was los bei der Quelle meiner Lieblingsmusik

Letzte Woche eine neue (Maxi-)Single, am 30. ein neues Album und inzwischen ein Blog von und mit Sven Regener. Das enthält dann so hübsche Formulierungen wie

Beachten Sie den Begriff „Klein-Bloggersdorf“. Da ist der – zugegeben ironisch gebrochene – Zweifel am eigenen Tun doch schon subtextuell unterlegt.

Wer mitlesen will: http://berlinlog.de/elementofcrime